Mitgliederbeschlüsse der Jahreshauptversammlung vom 02.03.2019

 

1.       Die Pflichtstunden

           Die Pflichtstunden bleiben bei 6 Std. im Jahr.

           Wer das 70. Lebensjahr erreicht hat, kann einen schriftlichen Antrag

           auf 3 Std. pro Jahr stellen.

           Bei nicht geleisteten Pflichtstunden werden pro Std. 20,00 EUR in

           Rechnung gestellt.

 

2.       Mahngebühren

          1. Mahnung werden 5.00 EUR in Rechnung gestellt.

          2. Mahnung werden 10,00 EUR in Rechnung gestellt.

 

3.       Mitgliedsbeiträge ab 2020

           Das 1. Mitglied (Hauptpächter) zahlt 30,00 EUR im Jahr.

           Das 2. Mitglied (Partner, Lebensgefährte) zahlt 10,00 EUR im Jahr.

 

Die Mitgliederbeschlüsse sind Gesetz und daher für jeden bindend.

 

Bei nicht oder teilweiser Zahlung der Jahresrechnung und Energierechnung

wird nach zweimaliger Mahnung (mit Mahngebühren)

über den Kreisverband ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 

        Der Vorstand

 


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