1. Die Pflichtstunden
Die Pflichtstunden bleiben bei 6 Std. im Jahr.
Wer das 70. Lebensjahr erreicht hat, kann einen schriftlichen Antrag
auf 3 Std. pro Jahr stellen.
Bei nicht geleisteten Pflichtstunden werden pro Std. 20,00 EUR in
Rechnung gestellt.
2. Mahngebühren
1. Mahnung werden 5.00 EUR in Rechnung gestellt.
2. Mahnung werden 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
3. Mitgliedsbeiträge ab 2020
Das 1. Mitglied (Hauptpächter) zahlt 30,00 EUR im Jahr.
Das 2. Mitglied (Partner, Lebensgefährte) zahlt 10,00 EUR im Jahr.
Die Mitgliederbeschlüsse sind Gesetz und daher für jeden bindend.
Bei nicht oder teilweiser Zahlung der Jahresrechnung und Energierechnung
wird nach zweimaliger Mahnung (mit Mahngebühren)
über den Kreisverband ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Der Vorstand