Liebe Gartenfreunde,
aus gegebenen Anlass, möchten wir aus einem Schreiben des Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands e. V. vom 28.02.2024 zitiere:
... Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig...
...Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würde die Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen.
Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse wohl nicht gegeben. ...